Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Bezahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des sich aus der Reservierung ergebenden Gesamtpreises ist
grundsätzlich 14 Tage nach der Reservierungsbestätigung zu leisten, bei einer kurzfristigen
Anmeldung ist die Anzahlung sofort fällig und unverzüglich zu leisten. Vor dem Eingang der
Anzahlung besteht kein Anspruch auf Erfüllung der Bestellung.
Der Restbetrag, des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtpreises, ist bis spätestens 2 Tage
vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
Sofern und soweit die Gäste schriftlich von der Buchung zurücktreten oder die Leistung unseres
Naturfreundehauses nicht bzw. nur teilweise in Anspruch nehmen, ist ein Ausfallgeld fällig.
Es beträgt bei Rücktritt zwischen 24 Stunden bis zu 4 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn 30%
danach 60% des sich aus der Buchung je Person ergebenden Gesamtpreises. Das Ausfallgeld
wird nicht erhoben, soweit gebuchte Leistungen in der betreffenden Zeit von anderen Gästen
ausgeglichen werden.

II. Anreise / Abreise
Das bestellte Zimmer steht ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf
frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Eine spätere Anreise muss individuell abgesprochen werden.
Der Gast hat das Zimmer im NaturFreunde Haus Priwall bis spätestens um 10 Uhr am
vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen.

III. Haftung
Die Benutzung der öffentlichen Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Gästezimmer unverzüglich
beim Personal anzuzeigen.
Sämtliche Zimmer des Gästehauses sind Nichtraucherzimmer.
Jeder Diebstahl von Gästehauseigentum und Eigentum Dritter wird grundsätzlich zur Anzeige
gebracht, sowie der Wert in Höhe des Neupreises in Rechnung gestellt.

IV. Hausrecht
„Die NaturFreunde haben in ihrer Satzung festgelegt, dass sie mithelfen wollen an der Schaffung
einer Gesellschaft, in der niemand seiner Hautfarbe, Abstammung, politischen Überzeugung,
seines Geschlechtes oder Glaubens wegen benachteiligt oder bevorzugt wird und in der alle
Menschen gleichberechtigt sind und sich frei entfalten können. Auf dieser Basis übt der oder die
Beauftragte des Vereins für das NaturFreundehaus das Hausrecht aus. Wer gegen die genannten
Grundsätze erkennbar verstößt, kann des Hauses verwiesen werden. Der Verein behält sich in
diesem Rahmen auch vor, welche Buchungen er annimmt oder ablehnt.“

Stand: Januar 2019