- Der Rechnungsbetrag ist am 2. Tag nach Anreise fällig und unverzüglich
zu leisten.
- Sofern und soweit die Gäste schriftlich von der Buchung zurücktreten
oder die Leistung unseres Naturfreundehauses nicht bzw. nur teilweise
in Anspruch nehmen, ist ein Ausfallgeld fällig. Es beträgt
bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn 30% danach
80% des sich aus der Buchung je Person ergebenden Gesamtpreises. Das
Ausfallgeld wird nicht erhoben, soweit gebuchte Leistungen in der betreffenden
Zeit von anderen Gästen ausgeglichen werden.
- Die Haftung ist gemäß § 651 BGB auf das Dreifache
des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtpreises beschränkt.
- Speisen und Getränke, die im Haus verzehrt werden, sind dort
zu kaufen.
- Ab 18 Jahren ist eine Kurtaxe nach der amtlichen Tabelle zu zahlen.
Eine Ermäßigung bzw. Befreiung sollte vor Anreise bei der
Kurverwaltung beantragt werden.