Schriftzug Naturfreundehaus Priwall

Geschäftsbedingungen Naturfreundehaus Priwall

  1. Der Rechnungsbetrag ist am 2. Tag nach Anreise fällig und unverzüglich zu leisten.
  2. Sofern und soweit die Gäste schriftlich von der Buchung zurücktreten oder die Leistung unseres Naturfreundehauses nicht bzw. nur teilweise in Anspruch nehmen, ist ein Ausfallgeld fällig. Es beträgt bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn 30% danach 80% des sich aus der Buchung je Person ergebenden Gesamtpreises. Das Ausfallgeld wird nicht erhoben, soweit gebuchte Leistungen in der betreffenden Zeit von anderen Gästen ausgeglichen werden.
  3. Die Haftung ist gemäß § 651 BGB auf das Dreifache des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtpreises beschränkt.
  4. Speisen und Getränke, die im Haus verzehrt werden, sind dort zu kaufen.
  5. Ab 18 Jahren ist eine Kurtaxe nach der amtlichen Tabelle zu zahlen. Eine Ermäßigung bzw. Befreiung sollte vor Anreise bei der Kurverwaltung beantragt werden.